Eine Baustellenkoordination wird von der Bauherrschaft/Projektleitung bestellt, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Unternehmen tätig werden.
Die Baukoordination stellt durch die Einbindung der Bauherrschaft und die Bestellung von zusätzlichen, für den ArbeitnehmerInnenschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sicher, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.